Alle Angaben, die wir in Angeboten, Briefen oder mündlich machen, basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Wir haben diese nicht überprüft. Wir sind bemüht, über Objekte möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Wir können keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bzw. Vermietung müssen wir uns vorbehalten. Wir behalten uns vor, auch für die andere Seite (Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter) tätig zu sein.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
Eventuelle Vorkenntnis unserer Angebote können wir nur innerhalb von 8 Tagen anerkennen.
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei:
An- und Verkauf von Grundbesitz bis zu 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, je nach Vereinbarung, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
Vermietung und Verpachtung von gewerblich nutzbaren Flächen 3 Monatsmieten, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages. Bei Vormietrecht, Optionsrecht oder Sonderkündigungsrecht erhöht sich die Provision um 1 Monatsmiete. Die Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist fällig und zahlbar mit Vertragsabschluss. Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Berechnungsgrundlage für die Provision die Durchschnittsmiete, bezogen auf die Festlaufzeit, herangezogen. Mietfreie Zeiten bleiben unberücksichtigt.
Erbbaurecht 7,14 % (inkl. MwSt.) von dem für die Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten Grundstückswert, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
Vor- oder Ankaufsrechte 1,19 % (inkl. MwSt.) vom Verkehrswert, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zur Mieterprovision.
Vermietung von Wohnungen und Einfamilienhäusern 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer (Vermieterprovision).
Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages.
Die Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich aus Gründen scheitert, die allein in der Sphäre des Auftraggebers liegen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich zulässig.
ABC Immobilien bonn e.K., Inh. Norvie Arayata, eingetragen im Handelsregister Bonn HRA 8756, USt.-ID-Nr. DE 296092973